Kindersitze für Autos
Damit man Kinder trotz ihrer kleinen Statur sicher im eigenen Wagen mitnehmen kann, ist es erforderlich, einen ihrer Größe angepassten Kindersitz für Autos mitzuführen. Die richtige Größe der "Rückhaltevorrichtung mit Mitprüfsiegel“ wie der Autokindersitz im Amtsdeutsch heißt, richtet sich nach dem Gewicht des Kindes. Für die kleineren Kinder gibt es Schalensitze, die mit einem eigenen Sicherheitsgurt ausgestattet sind. Dieser wird auch Hosenträgergurt genannt, weil er die Schultern des Kindes wie bei einem Hosenträger umschließt. Ein dritter Gurt beginnt zwischen den Beinen des Kindes und führt nach oben zum Schnappverschluss, wo er mit den beiden Schultergurten verbunden wird. Der Schalensitz wird mittels Sicherheitsgurt des Fahrzeuges gesichert und bietet so einen sicheren Halt im Fond des Wagens. Rückwärtssitze können auf dem Beifahrersitz verwendet werden, wenn der Airbag ausgeschaltet ist. Für die größeren Kinder gibt es Sitzerhöhungen durch die der Beckensicherheitsgurt des Fahrzeuges gefädelt wird und die dem Kind so die richtige Sitzposition für den Schultergurt geben. Auf Sitzplätzen, die lediglich mit einem Beckengurt ausgestattet sind, sollte man diese Sitzerhöhungen nicht verwenden.
Gemäß Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder unter 13 Jahren, die unter 150 cm groß sind, nur mit Kindersitz im Auto mitgenommen werden. Die Polizei empfiehlt grundsätzlich die Verwendung eines Kindersitzes auch bei älteren Kindern unter 150 cm Größe, damit der vorhandene Sicherheitsgurt das Kind auch wirklich sichert. Kindersitze für Autos müssen mindestens der ECE-44/03 Klasse entsprechen. Wenn Sie ein Kind ohne Kindersitz und ohne Gurt im Auto transportieren, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 40 € sowie einen Punkt in Flensburg. Ein veralteter Kindersitz oder sollten Sie ein Kind ohne Kindersitz jedoch mit Gurt im Auto transportieren, kosten den Fahrer eine Verwarnung in Höhe von 30 €. Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz für Autos bei einem aktivierten Airbag kostet ebenfalls eine Verwarnung, jedoch nur in Höhe von 25 €.
Glaubt man den Crashtests vom ADAC und der Stiftung Warentest, so ist der ungefährlichste Platz für ein Kind der mittlere Platz auf der Rückbank, ausgestattet mit einem geprüften Kindersitz. Da die mittleren Sitze meist nur über einen Beckengurt verfügen, benötigt man hier rückwärts gerichtete Kindersitze für Autos.
Bedenken Sie, dass in einem Schadensfall die Versicherungen selten in voller Höhe leisten, wenn das Kind nicht vorschriftsmäßig transportiert wurde.